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Fanny Mendelssohn-Hensel, Reinschrift  DAS JAHR

Die Verwertungsstory von der Reinschrift „Das Jahr

Freudig lese ich die Ankündigung für ein Fanny Hensel-Festival in Berlin im Juni 2005 zum 200. Geburtsjahr der Komponistin Fanny Hensel, geb. Mendelssohn Bartholdy.

Schon die erste Veranstaltung ist dem Klavierzyklus „Das Jahr“ von 1841/42 gewidmet. Im Einführungstext lesen wir, daß Frau Prof. Dr. Beatrix Borchard „die eigenhändige Rein-schrift Fanny Hensels im Besitz eines Nachfahren aufgefunden“ hat. Wie kann das möglich sein?

Hatte doch schon 1979 die Komponistin/Pianistin Barbara Heller (damals H.-Reichenbach) zusammen mit anderen Mitgliedern des Internationalen Arbeitskreises Frau und Musik Köln, dieses Autograph mit Zeichnungen und Versen von Wilhelm Hensel bei der Witwe des Dichters Werner Bergen-gruen, eine geb. Mendelssohn, "entdeckt" und vier Tage zur Ansicht überlassen bekommen.

Diese alte Dame war sehr erfreut auf die Pläne zu einer Veröffentlichung eingegangen, die dann allerdings am Ein-spruch des damaligen Leiters des Mendelssohn-Archivs in Berlin Prof. Dr. Rudolf Elvers scheiterten. Er empfahl der Witwe, das Autograph in einem Safe der Staatsbibliothek zu Berlin aufzubewahren. So war es allgemein bekannt, daß nach dem Tod Frau Bergengruens ihre Kinder in den Besitz dieses kostbaren Autographs kommen würden.

Hätte man die Reinschrift fotografiert/kopiert (dazu wäre natürlich eine Genehmigung nötig gewesen), wäre schon die erste Druckausgabe des Furore Verlags Kassel, hrsg. von Barbara Heller und Liana Serbescu 1989, die authentische von der Komponistin autorisierte Fassung gewesen und nicht wie geschehen die Entwurfsfassung im Rohzustand.

Im Sommer 1997 wurde die Reinschrift 'Das Jahr' für das Mendelssohn-Archiv der Berliner Staatsbibliothek angekauft. Bei TROUBADISC wurde ein Jahr später, im August 1998, die CD-Einspielung als Weltpremiere durch den Pianisten Wolfram Lorenzen veröffentlicht (TRO-CD 01419).

Diese Einspielung hatten wir nach dem Autograph vorgenom-men, da keine Druckausgabe vorlag. Ich selbst hatte alle Änderungen und Neukompositionen der Komponistin notiert und kam zu dem Eindruck, dass hier von einem neuen Werk gesprochen werden muß.

Beide Musikwissenschaftler, Christian Thorau sowie Beatrix Borchard sprechen von „einer gänzlich anderen Werkgestalt“, ist doch der Juni eine völlig neue Komposition, der August nun in einer neuen, dritten abgeschlossenen Fassung (die erste Druckausgabe führt noch zwei Versionen an) und der Oktober um 30 Takte gekürzt, viele andere Kürzungen, neue zyklus-bildende Entscheidungen, Januar attacca, März keine Schluss-bildung, weil ohne Grundton (dieser erklingt erst im Anfangs-akkord April) April ohne Schlussbildung attacca, also keine „abgeschlossenen Einzelsätze“ und vieles mehr, so dass nicht von einer „Folge von Einzelsätzen“ gesprochen werden kann.

Die Reinschrift hat bei einer Gesamtzahl von 1358 Takten 389 Taktveränderungen. Diese Neugestaltung verändert selbst-verständlich „den Gesamtcharakter und die musikalische Substanz“ des Zyklus.

Im Dezember 2002 wurde von der VG Musikedition, Verwer-tungsgesellschaft zur Wahrnehmung von Nutzungsrechten an Editionen von Musikwerken Kassel, gegen TROUBADISC eine Klage wegen Auskunft über die Höhe der Absatzzahlen unserer CD ‚Das Jahr’ eingereicht (der Streitwert belief sich letztlich auf 115,15 € !).

Mein Argument gegen eine Zahlungsverpflichtung wegen Urheberrechten des Furore Verlags war, daß es sich bei der sg. Reinschrift um ein eigenständiges Werk handelt, wenn nicht gar um das eigentliche Werk ‚Das Jahr’, da die Erstaus-gabe des Furore Verlags nur eine unfertige, unabgeschlos-sene Entwurfsfassung darstellt.

Nun ja! Der Richter des Amtsgerichts in München wies darauf hin, daß er mangels eigener Sachkunde („Ich kann keine einzige Note lesen und bin völlig unmusikalisch!“) dem Gut-achten eines Sachverständigen folgen würde.

Für meine Sicht der Werkbeurteilung konnte ich Herrn Prof. Dr. Rudolf Elvers, den besten Kenner der Autographen Fanny Hensels (Mitherausgeber der Gesamtausgabe der Werke Felix Mendelssohn Bartholdy's bei Breitkopf & Härtel), als Gutachter vorschlagen, während die Klagepartei Herrn Dr. Hans-Günter Klein vorschlug.

Herr Prof. Elvers wurde als "zu alt und bzgl. der Kenntnisse des Editionsrechts nicht mehr auf der Höhe der Zeit" abgetan und so erstellte Herr Dr. Klein ein Gutachten zu den Fragen:
  1. Handelt es sich bei dem Werk ‚Das Jahr’ von Fanny Hensel geb. Mendelssohn Bartholdy um eine Folge von Einzelsätzen oder um ein einheitliches Werk? Der Gutachter kam zu dem (richtigen) Schluß, „daß der Zyklus ‚Das Jahr’ als einheitliches Werk anzusehen ist und nicht als eine Folge von Einzelsätzen“ (um gleich-zeitig ausdrücklich Juni und September auszuklammern).
     
  2. Stellen erste und zweite Niederschrift zwei verschie-dene Werke dar? Der Gutachter: „Auch die zwei Erwei-terungen (Januar, August) und die drei Kürzungen (April, Oktober, November), die als „wesentlich“ betrachtet werden, konstituieren kein ‚neues’ Werk, da sie nur einzelne Form-Teile eines Stücks betreffen, nicht das jeweilige Stück als Ganzes verändern. Auch die Aus-wechslung eines vollständigen Stücks -Juni- begründet kein ‚neues’ Werk.

Da es sich für uns wegen des unbedeutenden Streitwerts nicht gelohnt hätte, diese Auseinandersetzung weiter vor einem Gericht zu verhandeln, das sich nachdrücklich für nicht sachkundig erklärt, haben wir diese Angelegenheit abgehakt. Leider haben wir jetzt die unmögliche Situation, daß niemand mehr beim Hören einer Radiosendung, eines Konzerts, oder Tonträgers weiß, welche der Fassungen erklingt, die fragmen-tarische Version oder die Reinschrift.

Die heute erhältliche Druckausgabe des Werks, ist laut Furore Verlag die mit der fehlerfreien Reinschrift "revidierte" Ent-wurfsfassung. Absurd!!

Der Verlag weist auch in seinem CD‑Vertriebskatalog nicht auf die Unterschiede der verschiedenen Einspielungen hin und in dem für den Handel vorgesehenen Bielefelder Katalog werden CD-Einspielungen falsch zugeordnet. (Die bei Koch/Schwann erschienene Koproduktion mit Deutschland Radio Berlin von 1996 gibt nicht die Reinschrift wieder wie dort angegeben, sondern die frühe Entwurfsfassung.)

Da es sich ja nach der jetzigen Regelung immer um das gleiche Werk handeln soll, ist bei den Einspielungen eine präzise Benennung der zu Grunde liegenden autographen Vorlagen nicht nötig.

Es ist ja wohl auch gleichgültig, welcher Juni, August, Oktober, Januar usw. erklingt, ist ja eh alles die gleiche „musikalische Substanz“ und entsprechend viele "Urauffüh-rungen" hat dieses Werk schon hinter sich. Komponistinnen müssen ja „gefördert“ werden.

Daß es einen strengen, klaren Werkbegriff geben sollte, der nicht für Verlagsinteressen irgendwelcher Art aufgeweicht wird, das geht leider völlig verloren. Den Komponist(inn)en ist damit nicht gedient, aber das ist egal. Schade! Im oben er-wähnten Festival-Programmtext steht zum Thema ‚Das Jahr’:

Viele Jahre lang haben MusikwissenschaftlerInnen versucht, die Bedeutung von Fanny Hensels Klavierzyklus ‚Das Jahr’ zu er-gründen, Parallelen zu biografischen Erlebnissen, monats-spezifischen Ereignissen und Jahreszeiten-Zyklen anderer Komponisten zu ziehen.

Vielleicht wäre es auch mal angebracht darüber nachzudenken, mit welcher Verantwortlichkeit dem Werk eines schöpferischen Menschen gegenüber wir den Nachlass dieser Komponistin in die Musikgeschichtswahrnehmung und –schreibung einbinden wollen.
 
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Fanny Mendelssohn-Hensel 1845

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Wolfram Lorenzen